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Reglement der Landesmeisterschaften Berlin - Brandenburg
im Motorsport 2010

Entwurf (Änderungen zu 2009 kursiv)

1.      Allgemeines

1.1    Träger der Landesmeisterschaften Berlin - Brandenburg im Motorsport sind der "Landesfachverband für Motorsport Berlin e. V." (LVMB) und der Landesfachverband "Brandenburgischer Motorsport e. V." (LBM) – folgend zusammenfassend „LV“ genannt.

1.2    Die Mitgliedervereine / -verbände der o. g. Träger verpflichten sich, den Titel "Landesmeister Berlin-Brandenburg im ..." nicht für anderen Verbands- oder Clubmeisterschaften auszuschreiben bzw. zu verwenden.

1.3    Die Träger behalten sich das Recht vor, einem Verband / Verein mit der Durchführung einer Meisterschaft entsprechend Pkt. 1.2 zu beauftragen. Eine schriftliche Vereinbarung darüber ist bis zum jeweiligen 01.02. nach formloser Antragstellung zu treffen.

1.4    Aus der Trägerschaft lassen sich keine rechtlichen oder materiellen Forderungen ableiten. 

1.5    Die Sportverantwortlichkeit des DMSB bleibt unberührt. Die Umweltrichtlinien des DMSB sind konsequent umzusetzen.

1.6    Bei genehmigungsfreien Veranstaltungen gelten die Sportreglements der veranstaltenden Verbände bzw. Motorsportclubs. Dabei sind die Ausschreibungsbedingungen denen dieses LM-Reglements anzupassen, insbesondere über die Teilnahme und Wertung der Teilnehmer betreffend. Weiterhin sind die LM-Ausschreibungen der einzelnen Sportarten einzuhalten.

1.7    Die Vorschriften für die notwendigen Genehmigungen sind strikt einzuhalten.

1.8    Die Veranstaltungen haben dem Qualitätsanspruch eines Laufes zu einer Landesmeisterschaft zu entsprechen. Insbesondere im Kinder- und Jugendbereich sind Wettbewerbe und Ehrungen motivierend und altersgerecht zu gestalten.

1.9    Die Meisterschaftsläufe werden nach Prüfung durch den Sportausschuss / Arbeitskreis / Kommission – nachfolgend nur Kommission genannt - an die jeweiligen Veranstalter vergeben.

1.10    Eine Terminverschiebung von LM-Veranstaltungen ist nur in Absprache und mit Genehmigung der Kommission bzw. in Konfliktfällen mit den Vorständen der LV zulässig. Bei Nichteinhaltung der veröffentlichten Termine kann die Veranstaltung ihren Meisterschaftsstatus verlieren und deren Ergebnisse werden nicht zur LM gewertet.

1.11    Die Landesfachverbände behalten sich in Streitfällen außerhalb der Verantwortlichkeit des DMSB das Recht vor, letztendliche Entscheidungen im Sinne eines Schiedsgerichts zu fällen. Gegen diese Entscheidung sind keine weiteren Rechtsmittel einzulegen. Mit der Teilnahme (Einschreibung) an der LM akzeptiert der Aktive / die Mannschaft / das Team die hier aufgeführten Regelungen.

2.      Zulassung zur Landesmeisterschaft

2.1    Als Teilnehmer / Zur Wertung an der Landesmeisterschaft Berlin / Brandenburg sind zugelassen:
               a) Sportler mit Hauptwohnsitz in Brandenburg oder Berlin
               b) Sportler mit Hauptwohnsitz im übrigen Bundesgebiet nur bei Mitgliedschaft in einem im Land Brandenburg oder Berlin ansässigen Motorsportclub (im          weiteren MC genannt), der Mitglied in einem der beiden o.g. Landesfachverbände sein muss (eine Zweitmitgliedschaft ist zulässig).

2.2     Die Teilnehmer sind für die entsprechende Meisterschaft einzuschreiben. Die Modalitäten der Einschreibung werden durch die jeweilige Kommission unter
         Zustimmung des LBM / LVMB in den Ausschreibungen geregelt. Hierbei ist die Mitgliedschaft in einem MC anzugeben.

2.3     Ergibt sich aus der Platzierung in der LM ein Qualifizierung zur DM o. ä. gibt die Mitgliedschaft im MC des jeweiligen Landesfachverbandes den Ausschlag 
         und nicht der Wohnsitz. Zweitmitgliedschaften werden hierbei nicht berücksichtigt. Die Entsendung ist von den LV auf Vorschlag der Kommission zu
         bestätigen. Rechtsansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.


3.
           
Sportarten

          Landesmeisterschaften / Cup-Wertungen werden für folgende Motorsportarten ausgeschrieben:

1.    Moto-Cross-Sport als Einzel-, Jugend- und Mannschaftswertung,
Seitenwagen und Quad im Rahmen der LVMX-Veranstaltungsreihe
Die LM-Klassen 50 / 65 ccm werden in Kooperation mit dem LMFV Mecklenburg Vorpommern durchgeführt.
Grundlage ist das LVMX-Clubsport-Reglements 2010.

2.      Motorrad-Biathlon als Einzel- und Mannschaftswertung, Jugendwertung

3.      Kart-Slalom als Einzel- und Mannschaftswertung

4.      LPF / Enduro (Leistungs-Prüfungs-Fahrt) für Motorräder

5.      Automobil-Slalom mit Nachwuchs- und Club-Slalom-Wertung als Einzelwertung, innerhalb der Club-Slalom-Wertung wird eine Mannschafts-Cup-Wertung ausgeschrieben

6.      Off-Road als Cup Wertung

3.1        Zur Neuaufnahme einer Sportart hat eine schriftliche formlose Antragstellung an die Träger bis spätesten 10.01. des jeweiligen Wettkampfjahres zu erfolgen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt in der ersten gemeinsamen Sitzung der LV. Der Antragsteller wird anschließend unverzüglich informiert.

3.2        Durch die Kommissionen können auch während der Saison präzisierende Regelungen (insbesondere zur Auswertung) getroffen werden.

4.            Wertung

4.1    In den jeweiligen Sportarten / Klassen müssen mindestens 5 Teilnehmer an den Start gehen, um gewertet zu werden. Bei offenen Läufen müssen sich         
         mindestens 50% der startberechtigten Teilnehmer an der LM Berlin / Brandenburg für den Endlauf qualifiziert haben, um diesen Lauf zur LM Berlin /
         Brandenburg werten zu können.

4.2     In den jeweiligen Sportarten / Klassen müssen mindestens 3 Wertungsläufe ausgetragen werden. Darüber hinaus können die Kommission andere Modalitäten
         bestimmen. Diese sind von den Trägerverbänden zu bestätigen.

4.3     Mannschaftswertungen dienen der Förderung der MC-Mitgliedschaft. Es sind bei der Wertung der Mannschaften die Mitgliedschaft der Teilnehmer in diesem
         MC erforderlich. Zweitmitgliedschaften sind zulässig.

4.4    Cup-Wertungen können ausgeschrieben werden. Sie können an einem Veranstaltungstag erfol­gen und wirken automatisch bei ausgeschriebenen
         Meisterschaften, wenn die Anzahl der Veranstaltungen nicht dem Punkt 4.1 entsprechen oder die teilnehmenden Aktiven aus weniger als 3 MC´s stammen.
         Eine MC-Mitgliedschaft entsprechend Pkt. 3.1. und eine Einschreibung lt. Pkt. 3.2 ist nicht notwendig. Für Cup-Wertungen, bei denen Nichtmitglieder der LV
         gewertet werden, ist keine Förderung möglich.


4.5    Die Kommissionen bzw. deren Auswertungsverantwortliche haben zeitnah den aktuellen Meisterschaftsstand in den jeweiligen Internetseiten der Sportart zu
         veröffentlichen. Zwischen- und Endstände der LM können auch über die Internet-Seiten des LVMB abgerufen werden.