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Reglement
der Landesmeisterschaften Berlin - Brandenburg
im Motorsport 2010
Entwurf
1.
Allgemeines
1.1
Träger der Landesmeisterschaften Berlin - Brandenburg im
Motorsport sind der "Landesfachverband für Motorsport Berlin e. V." (LVMB)
und der Landesfachverband "Brandenburgischer Motorsport e. V." (LBM)
– folgend zusammenfassend „LV“ genannt.
1.2 Die Mitgliedervereine / -verbände der o. g. Träger
verpflichten sich, den Titel "Landesmeister Berlin-Brandenburg im
..." nicht für anderen Verbands- oder Clubmeisterschaften auszuschreiben
bzw. zu verwenden.
1.3 Die Träger behalten sich das Recht vor, einem
Verband / Verein mit der Durchführung einer Meisterschaft entsprechend Pkt. 1.2
zu beauftragen. Eine schriftliche Vereinbarung darüber ist bis zum jeweiligen
01.02. nach formloser Antragstellung zu treffen.
1.4
Aus der Trägerschaft lassen sich keine rechtlichen oder
materiellen Forderungen ableiten.
1.5 Die Sportverantwortlichkeit des DMSB bleibt unberührt. Die
Umweltrichtlinien des DMSB sind konsequent umzusetzen.
1.6
Bei genehmigungsfreien Veranstaltungen gelten die
Sportreglements der veranstaltenden Verbände bzw. Motorsportclubs. Dabei
sind die Ausschreibungsbedingungen denen dieses LM-Reglements anzupassen,
insbesondere über die Teilnahme und Wertung der Teilnehmer betreffend.
Weiterhin sind die LM-Ausschreibungen der einzelnen Sportarten einzuhalten.
1.7
Die Vorschriften für die notwendigen Genehmigungen sind
strikt einzuhalten.
1.8
Die Veranstaltungen haben dem Qualitätsanspruch eines Laufes
zu einer Landesmeisterschaft zu entsprechen. Insbesondere im Kinder- und
Jugendbereich sind Wettbewerbe und Ehrungen motivierend und altersgerecht zu
gestalten.
1.9
Die Meisterschaftsläufe werden nach Prüfung durch den
Sportausschuss / Arbeitskreis / Kommission – nachfolgend nur Kommission
genannt - an die jeweiligen Veranstalter vergeben.
1.10
Eine Terminverschiebung von LM-Veranstaltungen ist nur in Absprache und
mit Genehmigung der Kommission bzw.
in Konfliktfällen mit den Vorständen der LV zulässig.
Bei Nichteinhaltung der veröffentlichten Termine kann die Veranstaltung ihren
Meisterschaftsstatus verlieren und deren Ergebnisse werden nicht zur LM
gewertet.
1.11
Die Landesfachverbände behalten sich in Streitfällen außerhalb der
Verantwortlichkeit des DMSB das Recht vor, letztendliche Entscheidungen im Sinne
eines Schiedsgerichts zu fällen. Gegen diese Entscheidung sind keine weiteren
Rechtsmittel einzulegen. Mit der Teilnahme (Einschreibung) an der LM akzeptiert
der Aktive / die Mannschaft / das Team die hier aufgeführten Regelungen.
2.
Zulassung zur
Landesmeisterschaft
2.1
Als Teilnehmer / Zur Wertung an der Landesmeisterschaft Berlin /
Brandenburg sind zugelassen:
a) Sportler mit Hauptwohnsitz in Brandenburg oder Berlin
b) Sportler mit Hauptwohnsitz im übrigen Bundesgebiet nur bei Mitgliedschaft in
einem im Land Brandenburg oder Berlin ansässigen Motorsportclub (im
weiteren MC genannt), der
Mitglied in einem der beiden o.g. Landesfachverbände sein muss (eine
Zweitmitgliedschaft ist zulässig).
2.2
Die Teilnehmer sind für die entsprechende Meisterschaft einzuschreiben.
Die Modalitäten der Einschreibung werden durch die jeweilige Kommission unter
Zustimmung des LBM / LVMB in
den Ausschreibungen geregelt. Hierbei ist die Mitgliedschaft in einem MC
anzugeben.
2.3
Ergibt sich aus der Platzierung in der LM ein Qualifizierung zur DM o. ä.
gibt die Mitgliedschaft im MC des jeweiligen Landesfachverbandes den Ausschlag
und nicht der Wohnsitz.
Zweitmitgliedschaften werden hierbei nicht berücksichtigt. Die Entsendung ist
von den LV auf Vorschlag der Kommission zu
bestätigen. Rechtsansprüche können
daraus nicht abgeleitet werden.
3.
Sportarten
Landesmeisterschaften / Cup-Wertungen werden für
folgende Motorsportarten ausgeschrieben:
1.
Moto-Cross-Sport als Einzel-, Jugend- und Mannschaftswertung,
Seitenwagen und Quad im Rahmen der LVMX-Veranstaltungsreihe
Die LM-Klassen 50 / 65 ccm werden in Kooperation mit dem LMFV Mecklenburg
Vorpommern durchgeführt.
Grundlage ist das LVMX-Clubsport-Reglements 2010.
2.
Motorrad-Biathlon als Einzel- und Mannschaftswertung, Jugendwertung
3.
Kart-Slalom als Einzel- und Mannschaftswertung
4.
LPF / Enduro (Leistungs-Prüfungs-Fahrt) für Motorräder
5.
Automobil-Slalom mit Nachwuchs- und Club-Slalom-Wertung als
Einzelwertung, innerhalb der Club-Slalom-Wertung wird eine
Mannschafts-Cup-Wertung ausgeschrieben
6.
Off-Road als Cup Wertung
3.1
Zur Neuaufnahme einer Sportart hat eine schriftliche formlose
Antragstellung an die Träger bis spätesten 10.01. des jeweiligen
Wettkampfjahres zu erfolgen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt in der
ersten gemeinsamen Sitzung der LV. Der Antragsteller wird anschließend unverzüglich
informiert.
3.2
Durch die Kommissionen können auch während
der Saison präzisierende Regelungen (insbesondere zur Auswertung) getroffen
werden.
4.
Wertung
4.1
In den jeweiligen Sportarten / Klassen müssen mindestens 5 Teilnehmer an
den Start gehen, um gewertet zu werden. Bei offenen Läufen müssen sich
mindestens 50% der
startberechtigten Teilnehmer an der LM Berlin / Brandenburg für den Endlauf
qualifiziert haben, um diesen Lauf zur LM Berlin /
Brandenburg werten zu können.
4.2
In den jeweiligen Sportarten / Klassen müssen mindestens 3 Wertungsläufe
ausgetragen werden. Darüber hinaus können die Kommission andere Modalitäten
bestimmen. Diese sind von den
Trägerverbänden zu bestätigen.
4.3
Mannschaftswertungen dienen der Förderung der MC-Mitgliedschaft. Es sind
bei der Wertung der Mannschaften die Mitgliedschaft der Teilnehmer in diesem
MC erforderlich.
Zweitmitgliedschaften sind zulässig.
4.4
Cup-Wertungen können ausgeschrieben werden. Sie können an einem
Veranstaltungstag erfolgen und wirken automatisch bei ausgeschriebenen
Meisterschaften, wenn die
Anzahl der Veranstaltungen nicht dem Punkt 4.1 entsprechen oder die
teilnehmenden Aktiven aus weniger als 3 MC´s stammen.
Eine MC-Mitgliedschaft
entsprechend Pkt. 3.1. und eine Einschreibung lt. Pkt. 3.2 ist nicht notwendig.
Für Cup-Wertungen, bei denen Nichtmitglieder der LV
gewertet werden, ist keine Förderung
möglich.
4.5 Die Kommissionen bzw. deren
Auswertungsverantwortliche haben zeitnah den aktuellen Meisterschaftsstand in
den jeweiligen Internetseiten der Sportart zu
veröffentlichen. Zwischen- und
Endstände der LM können auch über die Internet-Seiten des LVMB abgerufen
werden.