| Startseite | Moto-Cross | Ländervereinigung LVMX-Quad/SWG |
Biathlon | EuroSpeedway Lausitz |
| Kart-Slalom | Leistungs- prüfungsfahrt |
Off-Road | Auto-Slalom |
Reglement
der Landesmeisterschaften Berlin - Brandenburg
im Motorsport 2011
1.
Allgemeines
1.1
Träger der Landesmeisterschaften Berlin - Brandenburg im
Motorsport sind der "Landesfachverband für Motorsport Berlin e. V." (LVMB)
und der Landesfachverband "Brandenburgischer Motorsport e. V." (LBM)
– nachfolgend zusammenfassend „LV“ genannt.
1.2 Die Mitgliedervereine / -verbände der o. g. Träger
verpflichten sich, den Titel "Landesmeister Berlin-Brandenburg im
..." nicht für anderen Verbands- oder Clubmeisterschaften auszuschreiben
bzw. zu verwenden.
1.3 Die Träger behalten sich das Recht vor, einem
Verband / Verein mit der Durchführung einer Meisterschaft entsprechend Pkt. 1.2
zu beauftragen. Eine schriftliche Vereinbarung darüber ist bis zum jeweiligen
01.02. nach formloser Antragstellung zu treffen.
1.4
Aus der Trägerschaft lassen sich keine rechtlichen oder
materiellen Forderungen ableiten.
1.5
Die Sportverantwortlichkeit des DMSB bleibt unberührt. Die
Umweltrichtlinien des DMSB sind konsequent umzusetzen.
1.6 Bei genehmigungsfreien Veranstaltungen gelten die Sportreglements der veranstaltenden Verbände bzw. Motorsportclubs. Dabei sind die Ausschreibungsbedingungen denen dieses LM-Reglements anzupassen, insbesondere über die Teilnahme und Wertung der Teilnehmer betreffend. Weiterhin sind die LM-Ausschreibungen der einzelnen Sportarten einzuhalten.
1.7 Die Vorschriften für die notwendigen Genehmigungen sowie die gegen Doping und andere Manipulationen im Sport sind strikt einzuhalten.
1.8 Die Veranstaltungen haben dem Qualitätsanspruch eines Laufes zu einer Landesmeisterschaft zu entsprechen. Insbesondere im Kinder- und Jugendbereich sind Wettbewerbe und Ehrungen motivierend und altersgerecht zu gestalten.
1.9 Die Meisterschaftsläufe werden nach Prüfung durch den Sportausschuss / Arbeitskreis / Kommission - nachfolgend nur Kommission genannt - an die jeweiligen Veranstalter vergeben.
1.10 Eine Terminverschiebung von LM-Veranstaltungen ist nur in Absprache und mit Genehmigung der Kommission bzw. in Konfliktfällen mit den Vorständen der LV zulässig. Bei Nichteinhaltung der veröffentlichten Termine kann die Veranstaltung ihren Meisterschaftsstatus verlieren und deren Ergebnisse werden nicht zur LM gewertet.
1.11
Die Vorstände der LV
behalten sich in Streitfällen außerhalb des Schiedsgerichtes der Veranstaltung
und der Verantwortlichkeit des DMSB das Recht vor, eine letztendliche Entscheidungen
zu fällen. Gegen diese Entscheidung sind keine weiteren Rechtsmittel zulässig.
Mit der Teilnahme (Einschreibung) an der LM akzeptiert der Aktive / die
Mannschaft / das Team die hier aufgeführten Regelungen.
2.
Zulassung zur Landesmeisterschaft
2.1
Als Teilnehmer / Zur Wertung an der
Landesmeisterschaft Berlin / Brandenburg sind zugelassen:
a) Sportler mit Hauptwohnsitz in Berlin oder Brandenburg
b)
Sportler mit Hauptwohnsitz im übrigen Bundesgebiet nur bei Mitgliedschaft in
einem in
Berlin oder
Brandenburg ansässigen Motorsportclub (im weiteren MC genannt), der
Mitglied in einem der beiden o.g. Landesfachverbände sein muss
(Zweitmitgliedschaften
sind zulässig).
2.2
Die Teilnehmer sind für die
entsprechende Meisterschaft einzuschreiben. Die Modalitäten der Einschreibung
werden durch die jeweilige Kommission unter Zustimmung des LBM / LVMB in den
Ausschreibungen geregelt. Hierbei ist die Mitgliedschaft in einem MC
anzugeben.
2.3
Ergibt sich aus der Platzierung in
der LM ein Qualifizierung zur DM o. ä. gibt die Mitgliedschaft im MC des
jeweiligen Landesfachverbandes den Ausschlag und nicht der
Wohnsitz. Zweitmitgliedschaften
werden nicht berücksichtigt. Die Entsendung ist von den LV auf Vorschlag der
Kommission zu bestätigen. Rechtsansprüche können
daraus nicht abgeleitet werden.
3.
Sportarten
3.1
Landesmeisterschaften / Cup-Wertungen werden für folgende Motorsportarten
ausgeschrieben:
1.
Moto-Cross-Sport als Einzel-,
Jugend- und Mannschaftswertung,
Seitenwagen und Quad im Rahmen der LVMX-Veranstaltungsreihe,
Die LM-Klassen 50 / 65 / 85 ccm werden in Kooperation mit dem LMFV Mecklenburg
Vorpommern durchgeführt. Grundlage ist das LVMX-Reglements 2011.
2.
Motorrad-Biathlon als Einzel- und Mannschaftswertung, Jugendwertung
3.
Kart-Slalom als Einzel- und Mannschaftswertung
4.
LPF / Enduro (Leistungs-Prüfungs-Fahrt) für Motorräder
5.
Automobil-Slalom mit Nachwuchs- und Club-Slalom-Wertung als Einzelwertung,
innerhalb der Club-Slalom-Wertung wird eine Mannschafts-Cup-Wertung
ausgeschrieben
6.
Off-Road 4x4 als Cup Wertung
3.2
Zur Neuaufnahme einer Sportart hat eine schriftliche formlose
Antragstellung an die Träger bis spätesten 10.01. des jeweiligen
Wettkampfjahres zu erfolgen.
Die Entscheidung über die
Aufnahme erfolgt in der ersten gemeinsamen Sitzung der LV. Der Antragsteller
wird anschließend unverzüglich informiert.
3.3
Durch die Kommissionen können auch
während der Saison präzisierende Regelungen (insbesondere zur Auswertung)
getroffen werden.
4.
Wertung
4.1
In den jeweiligen Sportarten / Klassen müssen mindestens 5 Teilnehmer an
den Start gehen,
um gewertet zu werden. Bei offenen Läufen müssen sich mindestens 50% der
startberechtigten Teilnehmer an der LM Berlin / Brandenburg für den Endlauf
qualifiziert haben, um diesen Lauf zur LM Berlin / Brandenburg werten zu können.
4.2
In den jeweiligen Sportarten /
Klassen müssen mindestens 3 Wertungsläufe ausgetragen
werde.
Darüber hinaus können die Kommission andere Modalitäten bestimmen. Diese sind
von den Trägerverbänden zu bestätigen.
4.3
Mannschaftswertungen dienen der Förderung
der MC-Mitgliedschaft. Es sind bei der Wertung
der Mannschaften die Mitgliedschaft der Teilnehmer in diesem MC
erforderlich. Zweitmitgliedschaften sind zulässig.
4.4
Cup-Wertungen können ausgeschrieben werden. Eine
MC-Mitgliedschaft entsprechend Pkt. 2.1. und eine Einschreibung lt. Pkt. 2.2 ist
nicht notwendig. Für Cup-Wertungen, bei denen Nichtmitglieder der LV gewertet
werden, ist keine Förderung möglich.
Cup-Veranstaltungen können an einem Wettkampftagtag ausgetragen.
Die Cup-Wertung wirkt automatisch bei ausgeschriebenen Meisterschaften,
wenn die Anzahl der Veranstaltungen nicht dem Punkt 4.2 entsprechen oder die
teilnehmenden Aktiven aus weniger als 3 MC´s stammen.
4.5
Die Kommissionen bzw. deren Auswertungsverantwortliche haben
zeitnah den aktuellen Meisterschaftsstand in den jeweiligen Internetseiten der
Sportart zu veröffentlichen. Zwischen- und Endstände der LM können auch über
die Internet-Seiten des LVMB abgerufen werden.
Bestätigt
von den Vorständen der LV am 28.01.2011